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   LG Kaiserslautern, 31.01.2005 - 3 O 354/04   

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https://dejure.org/2005,28074
LG Kaiserslautern, 31.01.2005 - 3 O 354/04 (https://dejure.org/2005,28074)
LG Kaiserslautern, Entscheidung vom 31.01.2005 - 3 O 354/04 (https://dejure.org/2005,28074)
LG Kaiserslautern, Entscheidung vom 31. Januar 2005 - 3 O 354/04 (https://dejure.org/2005,28074)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Freistellung aus einem Haftpflichtversicherungsvertrag; Maßgebliche Fristenregelung bei einem am 1.1.2002 bestehenden und noch nicht fälligen Anspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 1114
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.12.1980 - IVa ZR 18/80

    Unterlassen der Beseitigung einer Gefahrerhöhung

    Auszug aus LG Kaiserslautern, 31.01.2005 - 3 O 354/04
    Die klägerseits zuletzt u. a. zitierten Entscheidungen BGH NJW 1981, 926/927 m. N. bzw. VersR 1990, 881 ff. m. N. stehen dem hier gefundenen Ergebnis schon deshalb nicht durchgreifend entgegen, da diese sich mit der hier nicht in Rede stehenden Gefahrerhöhung i. S. d. § 23 VVG (nach Versicherungsvertragabschluss) befassen.
  • BGH, 06.06.1990 - IV ZR 142/89

    Rechtsfolgen der Veräußerung der versicherten Sache

    Auszug aus LG Kaiserslautern, 31.01.2005 - 3 O 354/04
    Die klägerseits zuletzt u. a. zitierten Entscheidungen BGH NJW 1981, 926/927 m. N. bzw. VersR 1990, 881 ff. m. N. stehen dem hier gefundenen Ergebnis schon deshalb nicht durchgreifend entgegen, da diese sich mit der hier nicht in Rede stehenden Gefahrerhöhung i. S. d. § 23 VVG (nach Versicherungsvertragabschluss) befassen.
  • OLG Düsseldorf, 03.03.1998 - 4 U 36/97

    Verzicht des VN auf Verjährungseinrede bis zur Mängelbeseitigung

    Auszug aus LG Kaiserslautern, 31.01.2005 - 3 O 354/04
    Auf dieser Grundlage folgt die Kammer der - soweit ersichtlich herrschenden - Meinung in Rspr. und Lit., wonach die hier in dem fraglichen Werkvertrag des Klägers mit der Fa. K. am 22.11.1999 - vor Eintritt des streitgegenständlichen Versicherungsfalls - vorgenommene Verlängerung der Verjährungsfrist bezüglich des vertraglich geregelten Prototypen-Werks, wenn auch dabei die Haftung für die danach kommende Serienfertigung der Fa. K. zumindest ausgeschlossen worden ist, über den - damals - gesetzlich vorgesehenen Zeitraum hinaus zum Ausschluss gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 1 AHB führt (vgl. u. a. zur Problematik und in diesem Sinne: Späte Haftpflichtversicherung AHB-Kommentar § 4 Rn. 3 m. N.; Schmalzl Die Berufshaftpflichtversicherung des Architekten und des Bauunternehmers S. 49,Rn. 67, a. E., m. N.; Bruck/Möller/Johannsen VVG Bd. IV 8. A. G 158 aa), bb); diesbezüglich wohl a. A., insoweit jedoch ohne nähere Begründung: Voit/Knappmann in Prölss/Martin VVG 27. A. § 4 AHB Rn. 5 m. N., die aber unter Hinweis auf OLG Düsseldorf NversZ 1999, 82 = VersR 1999, 480 ff. jedenfalls dann den Ausschluss nicht eingreifen lassen wollen, wenn der Versicherungsnehmer die Verjährungsfrist nach dem Eintritt verlängert, ein Fall, der hier allerdings gerade nicht vorliegt.).
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